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Energiegesetze erfüllt. Energie gespart.

Von Energieaudit und ISO 50001 über die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bis zur Abwärmeerfassung nach EnEfG. Wir bringen Sie rechtssicher durch alle Energiepflichten und senken dabei Ihre Energiekosten.

Beratung Konrad

Ihr Energiemanagement im Detail.

Von Energieaudit und ISO 50001 über die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bis zur Abwärmeerfassung nach EnEfG. Welche Anforderungen für Sie gelten, hängt von Verbrauch und Unternehmensgröße ab. Wählen Sie eine Leistung für alle Details.

Wer ist verpflichtet?

Unternehmen mit jährlichem Gesamtendenergieverbrauch über 7,5 GWh (Ø über die letzten drei Kalenderjahre). Oder freiwillig, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Wer ist verpflichtet?

Verpflichtet sind Unternehmen, die nicht als KMU gelten. Dies ist insbesondere der Fall bei 250 oder mehr Mitarbeitenden oder bei weniger als 250 Mitarbeitenden, wenn sowohl der Jahresumsatz über 50 Mio. € als auch die Jahresbilanzsumme über 43 Mio. € liegt.

Wer ist verpflichtet?

Unternehmen mit jährlichem Gesamtendenergieverbrauch über 7,5 GWh. Und über 2,5 GWh, wenn Sie zum Energieaudit verpflichtet sind. Außerdem notwendig für die besondere Ausgleichsregelung.

Wer ist verpflichtet?

Alle Unternehmen mit jährlichem Gesamtendenergieverbrauch über 2,5 GWh (Ø über die letzten drei Kalenderjahre). Wir gehören deutschlandweit zu den führenden Experten für Abwärme.

Wir gehören deutschlandweit zu den führenden Experten für Abwärme.

Pflicht für alle Unternehmen mit jährlichem Gesamtendenergieverbrauch über 2,5 GWh (Ø über die letzten drei Kalenderjahre). Wir erfassen Ihre Abwärmepotenziale vor Ort und unterstützen Sie bis zur Onlinemeldung.

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Führende Experten für Abwärme
Jetzt anfordern! Unseren kostenfreien Quickcheck für Energie.

Sie möchten wissen, welche gesetzlichen Anforderungen Ihr Unternehmen betreffen, wo Einsparpotenziale liegen und welche Förder- oder Entlastungsmöglichkeiten für Sie in Frage kommen? Mit unseren kostenfreien Quickchecks erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrem aktuellen Stand. Kompakt, verständlich und individuell auf Ihr Unternehmen bezogen.

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Schätzen Sie Ihre mögliche Rückerstattung selbst ein.

Nur noch bis Ende 2026 können Sie sich die Stromsteuer aus 2025 rückerstatten lassen. Einfach Verbrauch eingeben und einen unverbindlichen Richtwert erhalten.

Wie viel bekommen Sie zurück?

Ohne privat genutzten Strom.

Ihre mögliche Rückerstattung

1.750 €

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Formel: kWh × 0,02 € − 250,00 €

Quelle: strom-steuer.de

Unverbindlicher Richtwert auf Basis der von Ihnen genannten Menge. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Nicht sicher, welche Pflicht für Sie gilt?

Ob und welche Pflichten für Sie gelten, hängt von Größe, Branche und Tätigkeit Ihres Unternehmens ab. Außerdem sind die Vorgaben nicht immer eindeutig. Wir prüfen unverbindlich, was auf Sie zutrifft, ordnen Fristen und Nachweise ein und sagen Ihnen klar, welche Schritte als Nächstes anstehen.

Die beiden Gründer von KOPA-TS

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um gesetzliche Pflichten, den Ablauf einer Zusammenarbeit und der Beratung durch unser Team. Von der Frage, ob und ab wann Sie verpflichtet sind über Schulungen bis hin zur Umsetzung. Ist Ihre Frage nicht dabei oder möchten Sie ein Thema genauer besprechen? Dann kontaktieren Sie uns - wir melden uns ins Kürze bei Ihnen.

Ob ein Unternehmen zu einem Energieaudit oder zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems verpflichtet ist, hängt unter anderem von Unternehmensgröße, Energieverbrauch und Konzernstruktur ab. Wir prüfen für Sie, welche Anforderungen konkret gelten, welche Fristen einzuhalten sind und welche Nachweise benötigt werden. So erhalten Sie eine klare Einschätzung und wissen, welche nächsten Schritte erforderlich sind.

Sprechen wir über Ihre Pflichten.

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns zügig mit einer ersten, unverbindlichen Einschätzung.

Direkt erreichbar über:


Konrad ThierfelderPatrick SchröderEric Holtzhauer

Ein fester Ansprechpartner. Von der ersten Analyse bis zur laufenden Betreuung.

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